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Jobcenter Bochum

29. November 2019

INSAT – Individuelle Schritte in Arbeit

Das Logo des Jobcenters Bochum
  • Schwerpunktthema Gesundheitsförderung
  • Zielgruppe Langzeitleistungsbeziehende

Die Krisenhilfe Bochum gGmbH bietet im Rahmen von INSAT, einem zu 100 Prozent vom Jobcenter Bochum geförderten Projekt, Beschäftigungsmöglichkeiten und sozialpädagogische Unterstützung für Menschen mit einer Suchtproblematik an. Projektträger und Jobcenter arbeiten dabei eng zusammen.

Seit 2006 fortlaufend. INSAT steht für „Individuelle Schritte in Arbeit“ und startete zunächst als zweijähriges Modellprojekt, das sowohl aus Mitteln der Arbeitsförderung als auch aus ESF-Mitteln finanziert wurde. Danach übernahm das Jobcenter Bochum vollständig die Finanzierung.

Projektziel ist vorrangig, Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung zu ermöglichen, ihre Arbeitsfähigkeit und ihre Vermittelbarkeit in den Arbeitsmarkt zu überprüfen und zu verbessern. Das geschieht durch eine regelmäßige und sozialpädagogisch begleitete niederschwellige Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit. Nicht zuletzt sollen die Teilnehmenden dabei unterstützt werden, realistische Beschäftigungsperspektiven zu erarbeiten und umzusetzen. Das Erleben eigener Kompetenzen in der Arbeit und die sinnstiftende Tagesstruktur wirken sich positiv und stabilisierend auf das Suchtverhalten aus. Das wiederum ermöglicht die schrittweise Heranführung an den regulären Arbeitsmarkt.

Chronisch suchtmittelabhängige Menschen bzw. Personen, die sich in einer Substitutionsbehandlung befinden, sowie abstinente suchtkranke Menschen nach einer Entgiftung bzw. Therapie, die in Bochum wohnen und im Arbeitslosengeld-II-Bezug sind.

An INSAT können bis zu 33 Menschen gleichzeitig im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit (§ 16d SGB II) teilnehmen. Für insgesamt bis zu drei Jahre betätigen sie sich dabei wahlweise in einem der drei Praxisbereiche Holz, Küche oder Gestaltung. Die Teilnehmenden werden dabei in dem jeweiligen Arbeitsbereich von Fachleuten mit entsprechender beruflicher Qualifikation angeleitet, begleitet und unterwiesen. Dabei erstellen sie Produkte und bieten Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden aus öffentlichen und gemeinnützigen Organisationen an. Zusammen mit einer Mehraufwandsentschädigung für jede geleistete Arbeitsstunde trägt die Kundenorientierung dazu bei, dass die Beschäftigung von den Teilnehmenden als richtige wertvolle Arbeit wahrgenommen wird.

Zwei sozialpädagogische Fachkräfte betreuen die Teilnehmenden individuell. Sie unterstützen sie dabei, Schlüsselqualifikationen zu entwickeln, persönliche Probleme – einschließlich der Suchtproblematik – zu bewältigen, Vermittlungshemmnisse abzubauen und gemeinsam mit ihnen eine individuelle, realistische Beschäftigungsperspektive zu erarbeiten. Zusätzlich besuchen die Teilnehmenden Unterrichts- und Gruppenangebote. Hier sollen sie ihre Bildungsgrundlagen erweitern, vertiefen und ihre persönlichen Voraussetzungen zur beruflichen Wiedereingliederung verbessern. Diese Angebote werden über eine Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahme (§ 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III) erbracht. Bei Bedarf werden die Teilnehmenden außerdem in flankierende oder weiterführende Hilfsangebote vermittelt, zum Beispiel ins Ambulant Betreute Wohnen.

Die jeweils zuständigen Fachkräfte von Jobcenter und Projektträger arbeiten eng zusammen, um die Stabilisierung der Teilnehmenden zu unterstützen und die Arbeitsmarktintegration zu fördern. Gemeinsam erstellen sie eine Eingliederungsplanung, reflektieren den Verlauf der Teilnahme und tauschen sich über Förder- und Vermittlungsmöglichkeiten aus.

Die Krisenhilfe Bochum gGmbH beantragt die Durchführung der Arbeitsgelegenheit jährlich beim Jobcenter Bochum. Für die flankierende Aktivierungsmaßnahme nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III muss der Träger alle drei Jahre ein ausführliches Konzept vorlegen, das von einer anerkannten Zertifizierungsstelle bewilligt und fortlaufend durch ein jährliches Audit überprüft wird. Aktivierungsmaßnahmen nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III unterliegen zudem dem Vergabeverfahren. Die Projektentwicklung im Sinne eines internen Qualitätsmanagements sowie die Planung, Überprüfung und Überarbeitung der inhaltlichen Ausgestaltung – zum Beispiel des Regelwerks für die Teilnehmenden – obliegt dem Träger.

Die Krisenhilfe Bochum gGmbH und das Jobcenter Bochum arbeiten eng zusammen und übernehmen gemeinsam die Verantwortung für die Auslastung der Maßnahme. Freiwerdende Teilnahmeplätze werden zeitnah wiederbesetzt. Bei der Auswahl von Teilnehmenden arbeiten Jobcenter und Träger eng zusammen. Vor der endgültigen Zuweisung durch das Jobcenter erfolgt grundsätzlich ein persönlicher Informationstermin des Bewerbers oder der Bewerberin beim Projektträger. Die Vereinbarung des Informationstermins erfolgt entweder durch Eigeninitiative der Interessenten, durch Vermittlung des Jobcenters, einer anderen Abteilung der Krisenhilfe oder anderer Beratungsstellen oder Institutionen. Melden sich Menschen selbst, nimmt INSAT umgehend Kontakt mit der zuständigen Fachkraft des Jobcenters auf, um abzuklären, ob eine Zuweisung grundsätzlich möglich ist. Die Entscheidung darüber, ob Bewerberinnen und Bewerber geeignet für die Teilnahme erscheinen, trifft die Integrationsfachkraft des Jobcenters in Absprache mit den sozialpädagogischen Betreuungskräften von INSAT.

Das Projekt hat sich im Laufe der Jahre bewährt und schafft für suchtmittelabhängige Menschen einen Rahmen, in dem sie Tagesstruktur, Wertschätzung und Unterstützung finden. Es ist in dieser Art das einzige Angebot in Bochum und leistet daher auch einen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag. Das Ziel von Arbeitsgelegenheiten, die Teilnehmenden in ihrer Beschäftigungsfähigkeit zu stärken wird durch das Projekt erreicht. Angesichts der Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarkts ist die Teilnahme jedoch nur der erste Schritt.

Mehr zur Gesundheitsförderung im SGB II präsentieren wir in unserem Themendossier, hier