Achtung: Ab dem 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn erhöht. Damit steigt die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro. Der Freibetragsrechner wurde an diese Änderung angepasst.
Entsprechend der Anhebung der Minijobgrenze von 556 Euro auf 603 Euro steigt auch der Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen für junge Menschen unter 25 Jahren, die zur Schule gehen, studieren, eine Ausbildung oder einen Freiwilligendienst absolvieren. Ab dem 1. Januar 2026 wird für sie ein Verdienst von bis zu 603 Euro nicht als Einkommen beim Bürgergeld berücksichtigt.
Für Menschen, die Bürgergeld beziehen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen, gibt es Freibeträge. Sie dienen dazu, sicherzustellen, dass Erwerbstätige ein höheres Haushaltseinkommen haben als erwerbslose Personen. Die Freibeträge werden nach dem Bruttoeinkommen abzüglich des Grundfreibetrages berechnet. Dieser Gesamtfreibetrag wird vom erzielten Nettoeinkommen abgezogen und fließt nicht in die Berechnung der Höhe des Bürgergeldes ein. Folglich steigt das Haushaltseinkommen um diesen Betrag. Mit diesem Freibetragsrechner können Sie unverbindlich mit wenigen Klicks feststellen, wie hoch Ihr Freibetrag ist.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Freibetragsrechner nicht die eigenständige Feststellung der Freibeträge durch Ihr zuständiges Jobcenter ersetzt. Der Freibetragsrechner bietet Ihnen eine erste Orientierung. Eine rechtsverbindliche Berechnung kann nur durch das zuständige Jobcenter erfolgen.