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Personalbemessung

Bericht zum Projekt "Personalbemessung in der Leistungsgewährung in den gemeinsamen Einrichtungen nach dem SGB II"

Der Bund hat im Jahr 2009 für den Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB II einen Orientierungswert für die Personalausstattung der Jobcenter festgelegt. Dabei wurden die Erfahrungswerte der bisherigen Aufgabenwahrnehmung genutzt und die kommunale Aufgabenerfüllung einbezogen. Der so ermittelte Orientierungswert war beständig Gegenstand intensiver Diskussionen. Vor diesem Hintergrund bestand die Forderung nach einer faktenbasierten Entscheidungshilfe mit konkreten Standards für die Personalbedarfsermittlung in der Leistungsgewährung.

Der Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II hat am 14. November 2012 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebeten, eine Untersuchung zu bedarfsgerechten Orientierungswerten im Bereich der Leistungsgewährung der gemeinsamen Einrichtungen durchzuführen. Die Personalbemessung bei den zugelassenen kommunalen Trägern wurde nicht betrachtet.

Der Verlauf des Projekts kann auf dieser Seite nachgelesen werden.

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