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Sozialagentur Mülheim an der Ruhr

15. Juli 2016

"U25-Haus" erleichtert jungen Menschen den Einstieg in das Berufsleben

Logo des Jobcenters Mülheim an der Ruhr
  • Schwerpunktthema Arbeitsmarktintegration, Zusammenarbeit, Qualifizierung, Soziale Teilhabe
  • Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene, Menschen mit Migrationsgeschichte, Netzwerke

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Das "U25-Haus" der Sozialagentur in Mülheim an der Ruhr bietet zusätzlich zum Beratungsangebot für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für junge Menschen verschiedene Angebote unter einem Dach. Dazu zählen Projekte der Bildungs- und Teilhabeberatung (anteilig finanziert über das Ministerium für Arbeit Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS)) und das Projekt des "Mülheimer Ausbildungsservice" (derzeit im Rahmen von JOBSTARTER gefördertes Projekt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Weiterhin gehören dazu die Sprechstundenangebote der Agentur für Arbeit und des Kommunalen Sozialen Dienstes. Diese beinhalten Beratungsangebote der Jugendhilfe im Strafverfahren, der Schwangerenkonfliktberatung, des Allgemeinen Sozialen Dienstes und der Hilfen zur Erziehung sowie der Hilfen für junge Volljährige.

Eine individuelle Betreuung der U25-Klientinnen und -Klienten wird durch die gute Vernetzung der verschiedenen Arbeitsbereiche untereinander ermöglicht. Das umfangreiche Maßnahmenportfolio bietet eine Auswahl passgenauer Maßnahmen. So kann eine gezielte, an den Bedarfen der Klientinnen und Klienten orientierte Hilfestellung erfolgen. Die präventiv wirkenden Projekte – wie beispielsweise die Übergangsbegleitung an den weiterführenden Schulen – sorgen für einen frühen und gezielten Blick auf die Jugendlichen und unterstützen das Gelingen des Übergangs von der Schule in den Beruf. So kann bereits frühzeitig eine spätere Hilfebedürftigkeit vermieden werden.

Das U25-Haus ist eine dauerhaft angelegte Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren.

In Mülheim an der Ruhr arbeiten ca. 57.000 Sozialversicherungspflichtige in rund 3.900 Betrieben: 23% im verarbeitenden Gewerbe, 21% in der Metall- und Elektroindustrie und 19% im Bereich Handel. Die Anteile liegen leicht über dem jeweiligen NRW-Durchschnitt. Damit ist Mülheim an der Ruhr im regionalen Vergleich strukturell gut mit Branchen ausgestattet, die typische Beschäftigungsmöglichkeiten für Leistungsbeziehende bieten. Nachdem die Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter vor allem 2011 und 2012 jeweils im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist (+2,5% Ende 2011), ist die Zuwachsquote sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung stetig gesunken. Seit Mitte 2013 scheint der Arbeitsmarkt gesättigt zu sein (-0,1%). Insbesondere die Integrationen von Leistungsbezieherinnen und -beziehern stagnieren seit 2011. Die Jahres-Durchschnittswerte sind seit vier Jahren relativ konstant. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den SGB II-typischen Branchen in Mülheim an der Ruhr stagniert. Er liegt mit 11,9% knapp über dem Landesschnitt (11,6%).

Insgesamt ist Mülheim an der Ruhr eine Stadt im Agglomerationsraum Rhein-Ruhr mit sehr geringer Arbeitsplatzdichte und geringer saisonaler Dynamik bei gleichzeitig hohem Beschäftigungspotential in einfachen Tätigkeiten und einem hohen Migrantenanteil.

In Mülheim an der Ruhr macht sich der Nachwuchsfachkräftemangel insbesondere im Handel, beim Verkauf von Lebensmitteln und im Gastgewerbe bemerkbar. Auffällig war zu Beginn des laufenden Ausbildungsjahres, dass in Mülheim an der Ruhr die Ausbildungsverhältnisse in kaufmännischen Berufen um 13,5% zurückgegangen sind, davon im Handel um 12,6% (Quelle: IHK Ruhr). Im Metall verarbeitenden Gewerbe wird der Nachwuchsfachkräftemangel ebenfalls erwartet. Dort gehen in den nächsten zehn Jahren rund 600 Menschen in Rente, aber nur 240 befinden sich gegenwärtig in der Ausbildung (Quelle: Arbeitsagentur Oberhausen).

Die Stadt Mülheim an der Ruhr ist einer von 108 zugelassenen kommunalen Trägern in Deutschland und seit dem 1.1.2005 Träger der Grundsicherung. Das heißt: Neben der Gewährung von Geldleistungen ist die Stadt Mülheim an der Ruhr auch alleinverantwortlich für die Beratung, Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung aller Langzeitarbeitslosen in ihrem Zuständigkeits- und Wirkungsbereich. Organisatorisch ist die Sozialagentur eine Abteilung des Sozialamtes der Stadt und gehört somit zum Dezernat Bildung, Soziales, Jugend, Gesundheit, Sport und Kultur.

Das "U25-Haus" versteht sich als Anlaufstelle für alle Mülheimer Bürgerinnen und Bürger unter 25 Jahren mit Fragestellungen zu Ausbildung und Beruf – unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einem bestimmten Rechtskreis.

Das "U25-Haus" bietet eine rechtskreisübergreifende Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Ziel der frühzeitigen Unterstützung beim gelungenen Übergang in Berufsausbildung bzw. Erwerbsleben und der Sicherung ihrer sozialen Teilhabe. Das Leitmotiv lautet: Kein Abschluss soll ohne Anschluss sein. Das bedeutet: Insbesondere junge Erwachsene ohne Schul- und Berufsabschluss sollen verstärkt beim Erwerb von Qualifikationen unterstützt werden.

Träger des "U25-Hauses" ist die Sozialagentur der Stadt Mülheim an der Ruhr. Durch Sprechstunden sind aber auch die Bereiche des Kommunalen Sozialen Dienstes und die Agentur für Arbeit mit Sprechstunden vertreten.

Junge Menschen benötigen eine besondere Förderung, damit sie von Anfang an erfolgreich in den Beruf starten können. Daher beginnt die Betreuung der Sozialagentur bereits in den Abgangsklassen und unterstützt Schülerinnen und Schüler durch die "Übergangsbegleitung" bei der beruflichen Orientierung sowie der Suche nach Ausbildungsplätzen. Jeder Antrag auf Leistungen ist direkt verbunden mit dem Angebot einer ganz konkreten Unterstützung, die sofort bereitsteht: Unter 25-Jährige erhalten direkt am Folgetag nach Antragstellung das verbindliche Angebot der Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme und starten mit einem umfassenden Profiling in die Vermittlungsarbeit.

Das "U25-Haus" organisiert unterschiedliche Veranstaltungen zur Bewerbung der dualen Ausbildung. Jährlich findet eine Ausbildungsmesse statt, die eine persönliche Kontaktaufnahme zwischen Betrieben und Jugendlichen erleichtern und eine Bewerbungssituation ermöglichen soll. Der Mülheimer Ausbildungsservice initiiert zudem Recruiting-Events bei Firmen, zum Beispiel in Form von Azubi-Speed-Datings. Die Vermittlung des Mülheimer Ausbildungsservices erfolgt in weiten Teilen bewerberorientiert. Zusätzlich finden regelmäßig Elternabende im "U25-Haus" statt. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Eltern als die wichtigsten Ratgeber der Jugendlichen bei den Berufswahlentscheidungen über die Vorteile der dualen Berufsausbildung zu informieren und ihnen aktuelle Informationen zum Ausbildungssystem zu vermitteln.

Weitere Angebote sind die Erprobung in Werkstätten, die Förderung von Allgemeinbildung, von Fachwissen und Schlüsselqualifikationen sowie Betriebspraktika. Ein besonderes Angebot im "U25-Haus" ist der "Mülheimer Ausbildungsservice". Er stellt Kontakte zu Mülheimer Ausbildungsbetrieben her und sorgt dafür, dass jeder Jugendliche, der fit für den Arbeitsmarkt ist, auch sofort eine Ausbildungsstelle bekommt. Die Förderung, Unterstützung und Begleitung von U25 endet erst dann, wenn der Einstieg ins Berufsleben gelungen ist.

Die Leistungen der Initiative U25 im Überblick:

- Präventive Schulprojekte zur Sicherung eines erfolgreichen Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung

- Sofortprogramm zur Vermittlung von Jobs – von Vollzeit- über Teilzeit- bis hin zu geringfügigen Jobs

- Suche und Vermittlung von Ausbildungsplätzen über den „Mülheimer Ausbildungsservice“

- Bewerbungstraining speziell für Berufsstarter

- Ausbildungs- und berufsvorbereitende Maßnahmen wie Praktika, Erwerb von Allgemeinwissen und Schlüsselqualifikationen

Das "U25-Haus" ist insbesondere durch die organisatorische Einbindung in die Strukturen des Sozialamtes bereits gut vernetzt. Ziel ist, die Verbindlichkeit in den bereits bestehenden Kooperationsstrukturen durch entsprechende Kooperationsvereinbarungen zu erhöhen (insbesondere mit der Suchtberatung, dem Amt für Kinder, Jugend und Schule, der Agentur für Arbeit, dem Bildungsbüro). Dazu gehört eine Verstetigung der Austauschformate, falls erforderlich auch durch schriftliche Kooperationsvereinbarungen. So besteht seit 2015 eine Kooperationsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit.