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Wirksam kommunizieren: Die Schlichtungsstelle im Jobcenter Neumünster

15. Dezember 2023

Thorsten Hippe, Geschäftsführer im Jobcenter Neumünster, blickt auf die Einführung des Bürgergeldes zurück und spricht mit uns über neue externe und interne Kommunikationswege seines Jobcenters. Seit dem 17. April 2023 haben dort bürgergeldbeziehende Menschen die Möglichkeit, sich bei Streitpunkten an die Schlichtungsstelle zu wenden.

Thorsten Hippe
Quelle: Jobcenter Neumünster

Wie haben Sie die Einführung des Bürgergeld-Gesetzes erlebt? Gab es Herausforderungen?

Thorsten Hippe: Das verzögerte Gesetzgebungsverfahren hat für viele Jobcenter in der Umstellung zum 1. Januar 2023 eine Herausforderung dargestellt, weil bis Ende November noch der Vermittlungsausschuss befasst war. Mit der Aufhebung des Sanktionsmoratoriums und der sofortigen Wiedereinführung von Leistungsminderungen gab es gravierende Veränderungen, die auch im eigenen Jobcenter kommuniziert werden mussten. Es gab einfach zu wenig Raum zwischen Beschlussfassung des Gesetzes und der Erwartung an eine Umsetzung. Daraus resultierte, dass Anpassungen in der EDV für Rechtsänderungen teilweise relativ spät umgesetzt wurden. Für die Kolleginnen und Kollegen bedeutete das diverse Umgehungslösungen und damit eine höhere Arbeitsbelastung.

Dankbar bin ich, dass mit dem Bürgergeld-Gesetz unsere Arbeitsweise bestätigt wurde. Die Kolleginnen und Kollegen in unserem Jobcenter haben schon vor der Einführung des Bürgergeldes vertrauensvoll und zugewandt beraten. Sie sind sehr engagiert, wenn es darum geht, eine gute Beratungsatmosphäre zu schaffen.

Mit welchen Maßnahmen haben Sie die Einführung in Ihrem Jobcenter begleitet?

Thorsten Hippe: Wir haben schon 2021 den sogenannten Jobcenter-Talk eingeführt, zu dem wir alle 14 Tage intern einladen. Daran nehmen regelmäßig etwa 80 Prozent unserer Kolleginnen und Kollegen teil. Ursprünglich haben wir den Jobcenter-Talk genutzt, um über Themen der Corona-Pandemie zu sprechen. Jetzt sprechen wir unter anderem über die Umsetzung des Bürgergeldes, wir informieren über aktuelle Vorgehensweisen in unserem Haus und sprechen über Sorgen und Bedenken. Darüber hinaus haben wir durch diverse Schulungsformate Sicherheit im Umgang mit den neuen Instrumenten des Bürgergeldes geschaffen. Wir haben Schulungsmaßnahmen zur Beratungskonzeption SGB II ergriffen, wo wir mit Trainerinnen und Trainern gemeinsam über Herausforderungen im Bürgergeld gesprochen haben. Zudem haben wir Schulungen für Veränderungen im Leistungsrecht angeboten. Unsere Integrationsfachkräfte haben an einer dreitägigen Schulung teilgenommen. Wir haben unseren Kolleginnen und Kollegen also sehr viel Raum gegeben, sich mit den Veränderungen durch das Bürgergeld auseinanderzusetzen.

Ihr Jobcenter hat eine Schlichtungsstelle. Wo ist diese in Ihrem Jobcenter angedockt?

Thorsten Hippe: Wir bieten die Schlichtung über den gesetzlichen Rahmen hinaus an. Also auch für alle leistungsrechtlichen Angelegenheiten. Denn wir glauben, dass es viel mehr Streitpunkte im Leistungsrecht gibt als etwa im Kooperationsplan. Die Schlichtungsstelle ist der bereits bestehenden Widerspruchsstelle angegliedert. Eine Schulung der Kolleginnen und Kollegen für die Arbeit der Schlichtungsstelle war also nicht notwendig, da sie bereits über langjährige Erfahrungen in der Mediation verfügen. Mit diesem internen Lösungsansatz haben wir weniger Datenschutzprobleme. Zudem können wir intern innerhalb unserer eigenen Bereiche schnell vermitteln, weil wir uns im direkten Austausch innerhalb der eigenen Dienststelle befinden.

Wie funktioniert in Ihrem Jobcenter das Schlichtungsverfahren?

Thorsten Hippe: Das Schlichtungsverfahren wird entweder von den Leistungsbeziehenden oder von den Mitarbeitenden eingeleitet. Dafür gibt es bei uns einen Vordruck. Auf die Schlichtungsstelle haben wir medial mehrfach hingewiesen. Meine Kolleginnen und Kollegen sind aufgefordert im Streitfall die Schlichtung aktiv anzubieten. In der Regel gibt es dann ein Erstgespräch in der Schlichtungsstelle mit der leistungsbeziehenden Person und dann wird der Sachverhalt aufgeklärt. Binnen vier Wochen entsteht dann ein Schlichtungsvorschlag. Bisher wird das Schlichtungsverfahren niedrigschwellig genutzt. Über unsere Widerspruchstelle prüfen wir fortlaufend, ob eine Schlichtung angeboten wurde und aus welchen Gründen die betreffende Person eine Schlichtung abgelehnt hat.

Welche weiteren Instrumente habe Sie bisher erprobt, um auf die Menschen zuzugehen?

Thorsten Hippe: Seit Anfang 2023 haben wir die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern verändert. Bei allen Mitwirkungsschreiben haben wir als Folge fehlender Mitwirkung die Leistungseinstellungen angekündigt. Das hat häufig zu Überforderungen auf Seiten der Leistungsempfängerinnen und -empfänger geführt. Nun ergeht jedes erste Anforderungsschreiben rechtsfolgefrei in einfacher Sprache mit der Bitte die jeweiligen Dokumente einzureichen. Bleibt das aus folgt gegebenenfalls ein zweites Schreiben mit Rechtsfolge. Gleiches gilt für die erste Einladung zu Vermittlungsgesprächen. Sowohl bei den Schreiben als auch bei den Gesprächen haben wir nun eine andere Form der Kommunikation gefunden, die sehr gut angenommen wird.

Zudem haben wir die aufsuchende Beratung eingerichtet, welche dann erfolgt, wenn die leistungsempfangende Person nicht zum Beratungstermin erschienen ist. Nach der Corona-Pandemie haben wir unsere Präsenz auf Jobmessen ausgeweitet, die uns erlauben zwangloser mit den Menschen in Interaktion zu treten. Gemeinsam mit der Stadt Neumünster wollen wir in 2024 Flächen in einem Pop-up-Store in der Innenstadt nutzen. Hier möchten wir verschiedene Büroflächen stundenweise anmieten und ohne Terminierung mit den Menschen in Kontakt treten und beispielsweise Bewerbungsmappen-Checks anbieten.

Steck­brief

  • Standort: Jobcenter Neumünster
  • Organisationsform: gemeinsame Einrichtung
  • Anzahl der Beschäftigten: 140
  • Anzahl der Leistungsbeziehenden: 9000
  • Thema: Kooperation und Schlichtung
  • Projekt: Schlichtungsstelle

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