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Digitaler Informationsaustausch zum Bürgergeld

12. April 2023

Die zweite Stufe des Bürgergeld-Gesetzes tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Die Servicestelle SGB II und das BMAS luden am 12. April zu einem digitalen Austausch ein. Hier finden Sie das Video zum Livestream sowie einen Überblick der Veranstaltung.

Pandemie, Ukraine-Krieg, Bürgergeld-Gesetz – die Jobcenter stehen vor großen Herausforderungen. Mit Inkrafttreten der zweiten Stufe am 1. Juli 2023 geht die Bürgergeldreform in die nächste Runde. Um die Jobcenter auf die kommenden Änderungen bestmöglich vorzubereiten, setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Dialog und Transparenz. „Wir freuen uns auf einen konstruktiven und ehrlichen Dialog mit den Mitarbeitern“, so Dr. Klaus Bermig, Leiter der Unterabteilung „Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im BMAS. Die Brücke zwischen den Akteuren bildet die Servicestelle SGB II: „Wir verstehen uns als neutrale Instanz, die sich an den Bedürfnissen der Kolleginnen und Kollegen der Jobcenter orientiert. Es ist uns wichtig, Anregungen, Wünsche und Fragen aus den Jobcentern zu bekommen“, so Irmgard Nolte von der Servicestelle SGB II.

Während des 90-minütigen Livestreams standen Dr. Klaus Bermig, Christian Schierhorn und Lucia Kienlechner vom BMAS sowie Irmgard Nolte von der Servicestelle SGB II den Teilnehmenden Rede und Antwort rund um das Thema Bürgergeld. Dabei wurde eine Auswahl an Fragen, die per E-Mail vorab eingingen, sowie Live-Fragen, die online während der Veranstaltung eingereicht werden konnten, beantwortet.

Hier können Sie sich die Aufzeichnung noch einmal anschauen:

Bewährte Praxis manifestieren

Ein Novum stellt der Kooperationsplan dar. Er löst ab dem 1. Juli 2023 die Eingliederungsvereinbarung ab. Gemeinsam mit dem Jobcenter werden die Leistungsberechtigten konkrete Schritte und Bedarfe auf dem Weg zu einer neuen Arbeit festlegen. Die Umstellung erfolgt schrittweise, erklärt Christian Schierhorn, sodass alle bestehenden Eingliederungsvereinbarungen bis Ende des Jahres umgewandelt sein sollten.

Anders als die Eingliederungsvereinbarung enthält der Kooperationsplan keine Rechtsfolgenbelehrung. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Jobcenter und den Leistungsberechtigten, sieht das Bürgergeld-Gesetz ein Schlichtungsverfahren vor.

Im Rahmen des Bürgergeld-Gesetzes wird den Jobcentern bewusst Freiraum für das Schlichtungsverfahren gelassen, da viele Jobcenter bereits mit bewährten Verfahren arbeiten. Diese können eine Orientierung für andere Jobcenter bieten. Hinsichtlich der Schlichtungsverfahren müsse man die Praxis abwarten, so Schierhorn, denn der genaue Ablauf des Verfahrens hinge auch von der Kooperationsbereitschaft der Leistungsberechtigten ab. 

Die Sorge der fehlenden Rechtsverbindlichkeit konnte Schierhorn jedoch bereits ausräumen: Im Falle des Scheiterns eines Schlichtungsverfahrens, sieht das Bürgergeld-Gesetz vor, verbindlich mit Hinweis auf die Rechtsfolgen zu arbeiten.

Junge Menschen fördern

Die leistungsrechtlichen Fragen drehten sich unter anderem um die Erhöhung der Freibeträge für die Zielgruppe U25 (Schüler, Auszubildende/Studierende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Aufwandsentschädigungen Ehrenamtlicher). Das Anheben des Freibetrags auf 520 Euro sei eine der größten Neuerungen im Bereich Einkommen, erläutert Lucia Kienlechner. Der Grundgedanke sei, jungen Menschen von Anfang an zu zeigen, dass Arbeit sich lohne, so Kienlechner weiter.

Die Grenze von 25 Jahren ist eine bestehende Größe, mit welcher viele Jobcenter bereits arbeiten. Dr. Klaus Bermig betont, es ginge vor allem darum, für junge Menschen Anreize zu schaffen, sich weiterzubilden.

Keine Drehtüreffekte

Auch die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs stieß auf reges Interesse der Teilnehmenden. Im Fokus steht dabei die langfristige Integration in den Arbeitsmarkt durch Qualifizierung. Es gehe darum, Ausbildungen vor Aushilfsjobs zu stellen und so Drehtüreffekte zu vermeiden, erläutert Schierhorn. Leistungsberechtigte, die jedoch aus verschiedenen Gründen keine Qualifizierung möchten, sollen nicht dazu gedrängt werden. „Wer arbeiten will, darf arbeiten“, stellt Dr. Klaus Bermig klar.

Der Austausch - ein Anfang

Dr. Klaus Bermig sieht die Lage realistisch: „Wir gehen nicht davon aus, dass wir auf einen Schlag alle Probleme gelöst haben, sind an der Stelle aber sehr dankbar, wenn wir auf Themen weiter hingewiesen werden.“. Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wird Jobcenter besuchen, um sich ein Bild vor Ort zu machen.

Damit die Beschäftigten der Jobcenter sich regelmäßig gut informieren können, stehen auch verschiedene Lernangebote der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Auch die Servicestelle SGB II bietet mit dem Weiterbildungsportal bildungsmarkt sgb2 eine Plattform für verschiedene Schulungsangebote an.

Leider konnten wir aufgrund der Vielzahl an Fragen und der begrenzten Zeit nicht alle Nachfragen im Livestream beantworten. Deswegen haben wir einzelnen Fragen in einer zusätzlichen Nachschau Raum gegeben. Das komplette Video finden Sie hier: