Akti(F) Plus will die Lebenssituation und die gesellschaftliche Teilhabe von Familien und ihren Kindern verbessern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind.
Empfängerinnen und Empfänger der Förderung sollen eine ganzheitliche Beratung und Begleitung gestalten, beispielsweise durch Coaching. Dessen Zielgruppe sind unter anderem Familien sowie Alleinerziehende, die Leistungen nach dem SGB II oder Kindergeldzuschlag und zukünftig Kindergrundsicherung beziehen. Ein weiteres Ziel ist der Auf- und Ausbau von Kooperationsstrukturen zur Verbesserung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit. Die Förderung können juristische Personen beantragen, insbesondere Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände.
Die Förderrichtlinie ist über die Internetseite des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Deutschland abrufbar. Die Interessenbekundung kann vom 16. Februar bis zum 31. März 2023 (14 Uhr) über das Förderportal Z-EU-S eingereicht werden. Am 22. Februar bietet das BMAS ab 13 Uhr eine Online-Infoveranstaltung an. Interessierte können sich hierfür bereits anmelden.