Sehen Sie hier die Videobotschaft von Dr. Klaus Bermig, Leiter der Unterabteilung "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" im BMAS, an die Jobcenter:
1. Wie können Mitarbeitende der Jobcenter entlastet werden?
2. Wann werden Vordrucke und Schreiben in leichter bzw. einfacherer Sprache kommen?
3. Wird die intensivere Vermittlungsarbeit bei der Personalausstattung der Jobcenter berücksichtigt?
4. Welche Angebote wird es zur Vorbereitung der Mitarbeitenden mit Schlichtungsaufgaben nach §15a SGB II geben?
5. Wie genau wird der abgeschaffte Vermittlungsvorrang in der Praxis aussehen?
6. Wie wird die Wirkung der neuen Arbeitsweise z.B. Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren und die sich voraussichtlich ändernde Reaktionszeit der Leistungsberechtigten untersucht?
7. Gilt §22 Absatz 4 Satz 2 SGB II trägerübergreifend oder für alle Umzüge?
8. Dürfen ab 1. Juli auch mehrere Darlehen aufgerechnet werden?
9. Wird die Einkommensanrechnung verändert?
10. Wie wird die Regelung für die Bundesfreiwilligendienstleistenden über 25 Jahre ab dem 1. Juli aussehen? Wird es auch weiterhin einen Freibetrag für das Taschengeld geben?
11. Wie soll bei einer Weiterbewilligung verfahren werden, wenn bekannt ist, dass Vermögen vorhanden ist und dieses nach der Karenzzeit dazu führt, dass dieses Vermögen verwertbar ist?
12. Wie soll der Kooperationsplan praktisch umgesetzt werden?
13. Welchen Stellenwert hat die Potenzialanalyse für den Kooperationsplan?
14. Gibt es zeitliche Vorgaben für das Schlichtungsverfahren?
15. Wie ist das weitere Verfahren, wenn kein Kooperationsplan zustande kommt und auch über die Schlichtungsstelle keine Einigung erzielt werden kann?
16. Welchen Sinn machen Einladungen und Minderungen bei Meldeversäumnissen?
17. Kann der Abbruch von sogenannten Arbeitsgelegenheiten zu einer Leistungsminderung führen?
18. Welche konkrete Zielgruppe soll mit dem Coaching nach §16k SGB II angesprochen werden?
19. Wer soll §16k SGB II umsetzen? Die Jobcenter oder Träger?
20. Müssen Mitarbeitende der Jobcentern nach AZAV zertifiziert sein, wenn Sie Maßnahmen nach §16k SGB II selbst umsetzen?
21. Sind Besonderheiten in der Abrechnung der Personalkosten zu beachten, wenn Schlichtung oder Coaching durch eigenes Personal organisiert wird?
22. Wie soll der Betreuungsschlüssel für ausgebildete Coaches aussehen?
23. Muss ein Coaching nach §16k SGB II vorgehalten werden, wenn bereits ein Coaching nach §45 SGB III angeboten wird?
Haben Sie noch Fragen? In unserem FAQ finden Sie viele weitere Antworten. Außerdem erklären wir in unserem Glossar das Bürgergeld von A bis Z.