Der Vermittlungsausschuss bildet sich zu gleichen Teilen aus Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrats. Dieses sogenannte parlamentarische Hilfsorgan ist ein gemeinsamer Ausschuss, der im Bedarfsfall einen Kompromiss zwischen dem Parlament und der Länderkammer findet. Danach geht ein überarbeiteter Gesetzentwurf zur vierten Lesung in den Deutschen Bundestag. Im Falle des Bürgergelds soll dann der Bundesrat bei seiner Sitzung am 25. November erneut abstimmen. Eine grafische Darstellung des bisherigen Verfahrens finden Sie in unserem Zeitplan.
Mehr Informationen:
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Zum weiteren Verfahren aktualisiert das BMAS seine Internetseite laufend.
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Die Servicestelle SGB II bietet eine Themenseite für Jobcenter.
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Hier finden Sie einen Rückblick auf die Bürgergeld-Debatte im Deutschen Bundestag.
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Außerdem die Bürgergeld-Rede von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.