Wann kommt das Bürgergeld?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit der Einführung eines Bürgergeldes und dazugehöriger Änderungen zu erneuern. Hierzu plant die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Was bedeutet die Einführung des Bürgergeldes für den Arbeitsplatz im Jobcenter?
• Aufgabe der Jobcenter wird es auch nach der Einführung des Bürgergeldes sein, Menschen bei der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit zu unterstützen.
• Mit dem Bürgergeld sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende verbessert und an die Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Lebenssituation der Bürgerinnen und Bürger angepasst werden.
• Den Beschäftigten in den Jobcentern kommt eine zentrale Rolle zu, wenn es darum geht, die neuen gesetzlichen Regelungen umzusetzen. Ihr Expertenwissen und ihre Erfahrungen aus der Praxis sind essenzielle Bestandteile eines gelingenden Umsetzungsprozesses.
• Mit der Einführung des Bürgergeldes soll die Arbeit der Beschäftigten in den Jobcentern erleichtert werden: Dazu tragen u.a. Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen zu Beginn des Leistungsbezugs sowie Vereinfachungen im Leistungsrecht bei.
Wann werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die kommenden Veränderungen informiert werden?
• Der Gesetzentwurf wird erarbeitet.
• Auf www.sgb2.info wird zu den aktuellen Entwicklungen informiert.
Bekommt jeder Bürger / jede Bürgerin (Bürger)Geld?
Das Bürgergeld soll – wie das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld – darauf abzielen, die Lebensumstände von Menschen, die einen konkreten Unterstützungsbedarf haben, zu verbessern und ihre Existenz zu sichern. Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird zudem eine nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt im Vordergrund stehen: Dazu werden u.a. die Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung verbessert.
Welche Veränderungen bringt das Bürgergeld voraussichtlich mit sich?
Der Koalitionsvertrag sieht u. a. die folgenden Veränderungen vor:
• Karenzzeiten bei Vermögen und Angemessenheit der Wohnkosten,
• Abschaffung des Vermittlungsvorrangs,
• Neuregelung von Eingliederungsprozess und Leistungsminderungen (Sanktionen),
• Förderung von Weiterbildung, Bonus für die Teilnahme an bestimmten Förder- oder Unterstützungsmaßnahmen,
• Förderung des Berufsabschlusses in drei statt in zwei Jahren,
• Verstärkung des Fördergedankens und Verbesserungen, Unterstützung für besonders arbeitsmarktferne Jugendliche und Erwachsene.
• Erhöhung von Einkommensfreibeträgen für junge Menschen und Ehrenamtliche.
Auf einer Internetseite des BMAS finden Sie weitere Informationen sowie ein Videostatement von Bundesminister Hubertus Heil.