Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Bürgergeldes hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für mehr als 5 Millionen Menschen weiterzuentwickeln und auf Höhe der Zeit zu bringen. Für rund 74.000 Beschäftigte in 405 Jobcentern sollen bessere Rahmenbedingungen für ihre Arbeit geschaffen werden. Mit dem Gesetzentwurf wurden Kernanliegen der in 30 Einzelvorhaben im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform umgesetzt.
Ziel ist, mit der Erhöhung der Regelbedarfe die Auswirkungen der aktuellen Preisentwicklung zu berücksichtigen. Ebenso wird mehr Sicherheit in einem modernen Sozialstaat verankert, mehr Unterstützung bei Aus- und Weiterbildung und Arbeitsaufnahme geleistet und unnötige Bürokratie abgebaut. Auch wird der Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze gestärkt.
Das vertrauensvolle Miteinander und die Zusammenarbeit auf Augenhöhe in den Jobcentern sollen mehr im Mittelpunkt stehen. Gleichzeitig soll die Leistung jedes und jeder Einzelnen mehr Anerkennung finden. Insgesamt bedeutet das Bürgergeld mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben.
Der Regierungsentwurf ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht: BMAS-Bürgergeld. Ebenso kann auf der Internetseite die ausführliche Pressemeldung nachgelesen werden: BMAS - Heil: "Starkes Signal für Sicherheit und mehr Respekt"
Der Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren, soll bis Jahresende verkündet werden und zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Einzelne Regelungen, deren Umsetzung etwas mehr Vorlauf erfordert, treten zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.