Die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und die jüngsten Preissteigerungen belasten viele Menschen. Berechtigte, die Leistungen im Rahmen der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten, bekommen daher im Juli 2022 einmalig 200 statt der ursprünglich vorgesehenen 100 Euro ausbezahlt. Außerdem bekommen Kinder mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz einen Anspruch auf Kindergeld.
Geflüchtete aus der Ukraine werden ab dem 1. Juni 2022 in den Zuständigkeitsbereich der Jobcenter übergehen. Dies gilt, sofern sie unter anderem einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben und die Voraussetzungen nach dem SGB II erfüllen. Grundlage bildet die vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Sofortzuschlag- und Einmalzahlungsgesetz.
Weitere Details zu den beschlossenen Änderungen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine erhalten Sie unter anderem im viersprachigen FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie über das Hilfeportal Germany4Ukraine der Bundesregierung – ebenfalls auf vier Sprachen verfügbar.