Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Denn gute Arbeit verdient mehr. In einem Infoblatt informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über den gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro. Zum 1. Januar 2025 steigt dieser auf 12,82 Euro.
Diese Informationen stellt das BMAS in 13 Sprachen zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie auf der Website des BMAS weitere Serviceangebote zum Mindestlohn, wie den Mindestlohn-Rechner.