Das Bürgergeld-Gesetz hat am 20. Dezember 2022 den letzten Verfahrensschritt passiert. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist es rechtskärftig zum 1. Januar 2023. Zuvor hatte das Gesetz bereits viele Stationen absolviert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dokumentiert die wichtigsten auf seiner Internetseite. Wir beschreiben hier den Werdegang des Gesetzes.
Vom Referentenentwurf über Stellungnahmen zum Regierungsentwurf
Im Falle des Bürgergeld-Gesetzes lag zum 9. August 2022 ein Referentenentwurf vor. Die zuständigen Referentinnen und Referenten im BMAS haben ihn auf Basis des Koalitionsvertrags und vieler Hinweise aus der Praxis entwickelt. Dieser Entwurf ging in die Abstimmung mit allen Ministerien der Bundesregierung sowie mit dem Kanzleramt.
Des Weiteren konnten Bundesländer, Verbände, Organisationen und Institutionen eine Stellungnahme abgeben. Zum Entwurf des Bürgergeldes erreichten 33 Stellungnahmen das BMAS. Sie alle sind ebenfalls auf der Internetseite dokumentiert. Die Anmerkungen und Hinweise flossen in die Überarbeitung des Referentenentwurfs ein, bis der finale Entwurf im Bundeskabinett landete. Mit der Verabschiedung im Kabinett wurde er zum Regierungsentwurf. Beim Bürgergeld war dies am 14. September 2022 der Fall.
Bundestag, Bundesrat und Abschluss: Ausfertigung und Verkündung
Drei weitere Schritte folgten: Im Bundestag gab es zunächst drei sogenannte Lesungen des Gesetzes. Am 13. Oktober fand die erste Lesung für das Bürgergeld-Gesetz statt. Nach der ersten Lesung wurde der Gesetzentwurf seit 19. Oktober in Fachausschüssen beraten, wo Änderungsanträge gestellt werden konnten. Am 7. November fand eine öffentliche Anhörung zum Bürgergeld im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages statt. Gleichzeitig kann der Bundesrat – also die Kammer der Bundesländer – eine Stellungnahme abgeben, die dem Bundestag vorgelegt wird. Die Beratungen hierzu begannen am 13. Oktober 2022.
Der Bundestag stimmte dem Gesetz am 10. November nach zweiter und dritter Lesung zu. Nur vier Tage später, am 14. November, war das Bürgergeld-Gesetz Thema in einer Sondersitzung des Bundesrats. Hier fand der Gesetzentwurf keine Mehrheit, weshalb der Vermittlungsausschuss tagen musste. Aufgabe des Vermittlungsausschusses ist es, einen Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden. Beim Bürgergeld-Gesetz ist dies am 23. November 2022 gelungen. Zwei Tage später, am 25. November, stimmten der Bundestag und anschließend der Bundesrat dem aktualisierten Gesetzentwurf zu. Der parlamentarische Prozess mit allen zugehörigen Drucksachen und Dokumenten ist beim Bundestag dokumentiert.
Es folgten die Unterschriften von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Bundeskanzler Olaf Scholz sowie Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 20. Dezember war dann alles bereit für ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2023.
Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt dann schrittweise. Wann welche Punkte umgesetzt werden, können Sie dieser Grafik [PDF, 36KB] entnehmen.